Fördernde Mitgliedschaft
§ 4 Abs. 3 VSB-Satzung
Fördernde Mitglieder können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Behörden, Ingenieurbüros, Firmen, Verbände, Institutionen sowie Einrichtungen werden, die an der Arbeit des Vereins interessiert oder in der Lage sind, die Zwecke des Vereins zu fördern.