Vorteile einer VSB-Mitgliedschaft

Als VSB-Mitglied genießen Sie die Vorteile eines bundesweiten Fach-Netzwerks. Sie erhalten darüber hinaus Vergünstigungen beim Kauf von VSB-Publikationen und bei den Gebühren für die VSB-Bildungsangebote. Als VSB-Mitglied erhalten Sie jede Ausgabe der Fachzeitschrift B_I umweltbau kostenlos.

Über Ihre aktive Mitarbeit in den Fachausschüssen und -gruppen können Sie Ihre Kompetenz direkt in die Veröffentlichungen des VSB und dessen Regelwerksarbeit an mehreren Stellen einbringen. Sie können Ihre persönlichen Qualifikationen im Mitgliederprofil auf der VSB-Homepage dokumentieren und Ihr Unternehmen im Rahmen der VSB-Öffentlichkeitsarbeit optimal platzieren.

Auf Wunsch kann der VSB auf Ihre Kompetenz als Referent/in bei entsprechenden Vorträgen zurückgreifen und Sie so der Öffentlichkeit noch mehr als Spezialist/in vorstellen.

Bei Anfragen an die Geschäftsstelle werden an den jeweiligen Interessenten die VSB-Mitglieder in dessen Umkreis als Ansprechpartner vermittelt. Hierdurch können für Sie als Dienstleister neue Kundenkontakte entstehen.

Mitglied werden

Um Mitglied zu werden, senden Sie bitte den ausgefüllten Aufnahmeantrag (Online oder als PDF) mit den notwendigen Nachweisen an die Geschäftsstelle. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.

Bitte beachten Sie die geltenden Vereinsordnungen (z.B. Satzung, Gebührenordnung, Datenschutzrichtlinie):

→ Vereinsordnungen
→ Mitgliedschaftantrag (PDF)
→ Mitgliederbroschüre
→ VSB-Imagebroschüre

Persönliche Mitgliedschaft

§ 4 Abs. 2 VSB-Satzung:

Persönliche Mitglieder können natürliche Personen sein, die über den Nachweis einer abgeschlossenen Fachausbildung zum „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ auf Basis einer vom VSB anerkannten Prüfungsordnung verfügen oder über die eigene Berufsausbildung und Erfahrung gleichwertige Voraussetzungen nachweisen können.

Antrag stellen

Fördernde Mitgliedschaft

§ 4 Abs. 3 VSB-Satzung:

Fördernde Mitglieder können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Behörden, Ingenieurbüros, Firmen, Verbände, Institutionen sowie Einrichtungen werden, die an der Arbeit des Vereins interessiert oder in der Lage sind, die Zwecke des Vereins zu fördern.

Antrag stellen

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