Antrag auf eine persönliche Mitgliedschaft im VSB
§ 4 Abs. 2 VSB-Satzung:
Persönliche Mitglieder können natürliche Personen sein, die über den Nachweis einer abgeschlossenen Fachausbildung zum „Zertifizierten Kanalsanierungsberater“ auf Basis einer vom VSB anerkannten Prüfungsordnung verfügen oder über die eigene Berufsausbildung und Erfahrung gleichwertige Voraussetzungen nachweisen können.